Resolution der SPD Fraktion

Die SPD-Fraktion hat eine Resolution in die letzten Gemeindevertretung eingebracht, in der das Land Hessen aufgefordert wird, die durch die Gemeindevertretung den Eltern erlassenen Kita-Elternbeiträge der Gemeinde Stockstadt am Rhein während der Corona bedingten Schließung der Kitas zu erstatten. Nach ein paar redaktionellen Änderungswünschen der CDU wurde die Resolution einstimmig angenommen.

 

 

SPD-Fraktion in der Gemeindevertretung Stockstadt am Rhein

 

Resolution

Das Land Hessen übernimmt die finanzielle Verantwortung für sein ausgesprochenes Betretungsverbot

Komplette Übernahme der den Kommunen entgangenen Elternbeiträge für die Nutzung der Kinderbetreuungseinrichtungen.

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stockstadt am Rhein fordert das Land Hessen auf, den hessischen Kommunen, die eigene Kinderbetreuungseinrichtungen betreiben, sowie den weiteren Trägern von Kinderbetreuungseinrichtungen, die während des durch das Land Hessen ausgesprochenen Betretungsverbotes entgangenen Elternbeiträge vollumfänglich und zeitnah aus orginären Landesmitteln zu ersetzen.

Dieser Verantwortung gegenüber seinen Kommunen soll sich das Land Hessen stellen und somit das nachholen, was die anderen 15 Bundesländer bereits umgesetzt oder zugesagt haben.

 

Begründung:

 

Die Bundesregierung hat es geschafft, dass ein milliardenschweres Finanzpaket zur Unterstützung der Kommunen im September 2020 im Bundesrat verabschiedet werden soll. Es gelang der Bundesregierung, hierfür die Bundesländer mit ins Boot zu nehmen, die ihrerseits zur Hälfte die Kosten dieses umfangreichen Paketes tragen. Dieses gemeinsame Handeln der Bundesregierung sowie der 16 Landesregierungen unterschiedlicher politischer Couleur ist zu begrüssen. Immerhin kann durch dieses Finanzpaket ein grosser Teil der 2020 entgangenen Gewerbesteuereinnahmen der Kommunen aufgefangen werden.

 

Die Pandemie bedingten Ausfälle der Kommunen beziehen sich aber auch auf andere kommunale Steuern, Umsatzssteuer- und Einkommenssteueranteile, aber auch auf Einnahmeverluste, wie zum Beispiel die Elterngebühren für die Nutzung der Kinderbetreuungseinrichtungen.

 

Durch das Betretungsverbot gemäss dem Infektionsschutzgesetz,ausgesprochen durch das Land Hessen im Rahmen des „Shut-Downs“ durch die „Zweite Landesverordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus“ vom 13. März 2020, ergaben sich für die Kommunen eine de facto Schliessung der Kinderbetreuungseinrichtungen. Bundesweit haben inzwischen fast alle Kommunen auf die oftmals rechtlich zulässige weitere Zahlung der Elterngebühren verzichtet. Dieser Schritt ist begrüssenswert und entlastet die betroffenen Familien.

 

Die Kosten für die Gehälter des Personals und die Unterhaltung der Gebäude liefen aber für die Kommunen weiter.

 

Alle Bundesländer stellen sich inzwischen der der Verantwortung für ihre Kommunen und erstatten diesen die entgangenen Elternbeiträge oder haben dies zumindest zugesagt.

Lediglich das Land Hessen hat sich bislang nicht dazu bereit erklärt und hat hier ein trauriges Alleinstellungsmerkmal.

 

In der aktuellen Krisenzeit ist das der kommunalen Familie gegenüber nicht fair und muss behoben werden. Das Land Hessen muss sich auch an dieser Stelle seiner Verantwortung stellen und die entgangenen Elternbeiträge vollumfänglich und zeitnah den Kommunen erstatten.

 

Stockstadt, 25. August 2020

 

Reiner Kiesel

Fraktionsvorsitzender SPD